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   BGH, 04.02.1954 - IV ZR 102/53   

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BGH, 04.02.1954 - IV ZR 102/53 (https://dejure.org/1954,2006)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1954 - IV ZR 102/53 (https://dejure.org/1954,2006)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1954 - IV ZR 102/53 (https://dejure.org/1954,2006)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 838 (Ls.)
  • FamRZ 1954, 42
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.04.1952 - IV ZR 99/51

    Klage auf Feststellung der unehelichen Vaterschaft

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - IV ZR 102/53
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß eine die blutsmäßige Abstammung betreffende Klage zulässig sei, und daß auf sie die Vorschriften über das Statusverfahren nach den §§ 640 ff ZPO anzuwenden seien (Urteile des Senats vom 28. April 1952 - IV ZR 99/51 - BGHZ 5, 385 , vom 5. Juni 1952 - IV ZR 185/51 - NJW 1952, 935; vom 18. Mai 1953 - IV ZR 126/52 - NJW 1953, 1545 [BGH 18.05.1953 - IV ZR 126/52]).

    Der Senat hat bereits in der erwähnten ersten Entscheidung vom 28. April 1952, die die Klage auf Feststellung der unehelichen Vaterschaft grundsätzlich zugelassen hat, zum Ausdruck gebracht, daß das Rechtsschutzbedürfnis für eine negative Feststellungsklage nicht anzuerkennen ist, wenn der die Vaterschaft Leugnende bereits durch rechtskräftiges Urteil zur Leistung des Unterhalts verurteilt ist und nur die Beseitigung dieser rechtskräftigen Entscheidung erreichen will, da das im Statusverfahren ergehende Erkenntnis das Unterhaltsurteil nicht zu beseitigen vermag (BGHZ 5, 385 [401]).

  • BGH, 18.05.1953 - IV ZR 126/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - IV ZR 102/53
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß eine die blutsmäßige Abstammung betreffende Klage zulässig sei, und daß auf sie die Vorschriften über das Statusverfahren nach den §§ 640 ff ZPO anzuwenden seien (Urteile des Senats vom 28. April 1952 - IV ZR 99/51 - BGHZ 5, 385 , vom 5. Juni 1952 - IV ZR 185/51 - NJW 1952, 935; vom 18. Mai 1953 - IV ZR 126/52 - NJW 1953, 1545 [BGH 18.05.1953 - IV ZR 126/52]).

    Die Frage ist sodann in dem Urteil vom 18. Mai 1953, das also erst nach Erlaß des jetzt angefochtenen Urteils ergangen ist, näher behandelt worden (NJW 1953, 1545 [BGH 18.05.1953 - IV ZR 126/52]).

  • BGH, 19.02.1951 - IV ZR 39/50

    Nichtiges Vaterschaftsanerkenntnis

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - IV ZR 102/53
    Zwar kann ein rechtliches Interesse an der Feststellung, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht, unter Umständen auch dadurch begründet sein, daß die Feststellung für ein Strafverfahren oder ein Verwaltungsverfahren von Bedeutung ist (RGZ 16, 390 [391]; 31, 30 [31]; 36, 210 [213]; BGHZ 1, 181 [183]; Stein-Jonas-Schönke § 256 Anm. III 2), und es ist dem Kläger auch nicht ohne weiteres ein berechtigtes Interesse daran abzusprechen, daß eine Frau, die nach seiner Überzeugung eine ihn schädigende Verletzung der Eidespflicht begangen hat, dieser Tat überführt und bestraft wird (vgl. § 172 StPO und dazu Löwe-Rosenberg StPO 20. Aufl. § 172 Anm. 6 b a.E.).
  • BGH, 05.06.1952 - IV ZR 185/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - IV ZR 102/53
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß eine die blutsmäßige Abstammung betreffende Klage zulässig sei, und daß auf sie die Vorschriften über das Statusverfahren nach den §§ 640 ff ZPO anzuwenden seien (Urteile des Senats vom 28. April 1952 - IV ZR 99/51 - BGHZ 5, 385 , vom 5. Juni 1952 - IV ZR 185/51 - NJW 1952, 935; vom 18. Mai 1953 - IV ZR 126/52 - NJW 1953, 1545 [BGH 18.05.1953 - IV ZR 126/52]).
  • RG, 08.01.1894 - IV 197/93

    Zustellung der Urteile in Ehesachen.

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - IV ZR 102/53
    Die auf Betreiben des Beklagten erfolgte Urteilszustellung hatte diese Wirkung nicht (RGZ 32, 417 [419]; Stein-Jonas-Schönke § 625 Anm. II 1; Baumbach-Lauterbach § 625 Anm. 2).
  • RG, 17.06.1895 - IV 88/95

    Ist der Rechtsweg zulässig, um durch eine Feststellungsklage die aus der

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - IV ZR 102/53
    Zwar kann ein rechtliches Interesse an der Feststellung, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht, unter Umständen auch dadurch begründet sein, daß die Feststellung für ein Strafverfahren oder ein Verwaltungsverfahren von Bedeutung ist (RGZ 16, 390 [391]; 31, 30 [31]; 36, 210 [213]; BGHZ 1, 181 [183]; Stein-Jonas-Schönke § 256 Anm. III 2), und es ist dem Kläger auch nicht ohne weiteres ein berechtigtes Interesse daran abzusprechen, daß eine Frau, die nach seiner Überzeugung eine ihn schädigende Verletzung der Eidespflicht begangen hat, dieser Tat überführt und bestraft wird (vgl. § 172 StPO und dazu Löwe-Rosenberg StPO 20. Aufl. § 172 Anm. 6 b a.E.).
  • RG, 09.12.1940 - IV B 45/40

    Sind die eine Sachentscheidung enthaltenden Urteile in den Rechtsstreitigkeiten

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - IV ZR 102/53
    Die in diesen Verfahren ergangenen Urteile sind deshalb nach § 640 ZPO in Verbindung mit § 625 ZPO von Amts wegen zuzustellen (RGZ 165, 307 [309]).
  • RG, 22.05.1886 - I 99/86

    Ausreichen eines strafrechtlichen Interesses zur Darlegung des nach § 231

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - IV ZR 102/53
    Zwar kann ein rechtliches Interesse an der Feststellung, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht, unter Umständen auch dadurch begründet sein, daß die Feststellung für ein Strafverfahren oder ein Verwaltungsverfahren von Bedeutung ist (RGZ 16, 390 [391]; 31, 30 [31]; 36, 210 [213]; BGHZ 1, 181 [183]; Stein-Jonas-Schönke § 256 Anm. III 2), und es ist dem Kläger auch nicht ohne weiteres ein berechtigtes Interesse daran abzusprechen, daß eine Frau, die nach seiner Überzeugung eine ihn schädigende Verletzung der Eidespflicht begangen hat, dieser Tat überführt und bestraft wird (vgl. § 172 StPO und dazu Löwe-Rosenberg StPO 20. Aufl. § 172 Anm. 6 b a.E.).
  • RG, 24.02.1893 - III 335/92

    Stempelpflicht; Feststellungsklage; Interimsscheine

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - IV ZR 102/53
    Zwar kann ein rechtliches Interesse an der Feststellung, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht, unter Umständen auch dadurch begründet sein, daß die Feststellung für ein Strafverfahren oder ein Verwaltungsverfahren von Bedeutung ist (RGZ 16, 390 [391]; 31, 30 [31]; 36, 210 [213]; BGHZ 1, 181 [183]; Stein-Jonas-Schönke § 256 Anm. III 2), und es ist dem Kläger auch nicht ohne weiteres ein berechtigtes Interesse daran abzusprechen, daß eine Frau, die nach seiner Überzeugung eine ihn schädigende Verletzung der Eidespflicht begangen hat, dieser Tat überführt und bestraft wird (vgl. § 172 StPO und dazu Löwe-Rosenberg StPO 20. Aufl. § 172 Anm. 6 b a.E.).
  • BGH, 24.05.1954 - IV ZR 1/54

    Rechtsmittel

    Auch die klagabweisenden Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts hätten deshalb von Amts wegen zugestellt werden müssen, und die im Parteibetrieb erfolgte Zustellung setzte die Rechtsmittelfristen nicht in Lauf (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 4. Februar 1954 - IV ZR 102/53).
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